Allgemeine Geschäftsbedingungen der jobsintown.de GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der jobsintown.de GmbH (wir), mit Sitz in Karben und ihrem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widersprechen wir bereits jetzt. Diese werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Vertragsgegenstand
(1) Wir stellen unseren Auftraggebern über die von uns betriebenen Internetplattformen Produkte und Dienstleistungen zur Personalbeschaffung gemäß unseren Leistungsbeschreibungen zur Verfügung. Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere folgende Leistungen:
a) die Erstellung und/oder Darstellung von Anzeigen oder Bannern eines Stellenanbieter oder Werbetreibenden im Internet auf unseren Internetseiten
b) die Zugriffsmöglichkeit auf unsere Lebenslaufdatenbank
(2) Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit, weitere Dienste (Profile, Logos, Text- und Logolinks, Prominente Darstellungen wie Job der Woche/Unternehmen der Woche, Produktion und Veröffentlichung von Firmenvideos, diverse Sponsoring-Produkte, Links, technische Lösungen etc.) gemäß gesonderten Vereinbarungen in Anspruch zu nehmen.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich schriftlich oder durch eine E-Mail bestätigen oder der Auftrag durch uns ausgeführt wird. Die Schriftform wird durch die Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.
4. Urheberrechte
(1) Dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentums- oder Nutzungsrechten, Lizenzen oder sonstigen Rechten an der Software auf den Auftraggeber. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten der jobsintown.de GmbH verbleiben uneingeschränkt bei uns. Sämtliche von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen unterliegen unserem Urheberrecht. Davon sind nur diejenigen von uns veröffentlichten Arbeitsergebnisse und Informationen ausgeschlossen, die vom Auftraggeber oder einem Dritten erstellt wurden, und von uns unverändert zur Veröffentlichung im Internet übernommen wurden.
(2) Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte.
(3) Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
5. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber garantiert, in seinen Anzeigen nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.
(2) Wir behalten uns vor, vom Auftraggeber erteilte Aufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht auszuführen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, missbräuchlich ist oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(3) Wir behalten uns ferner das Recht vor bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. die Veröffentlichung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist ("Unzulässige Inhalte"). Das Gleiche gilt, soweit in Auftrag des Kunden Links auf Leistungselemente gesetzt werden, die unmittelbar oder mittelbar auf Seiten mit Unzulässigen Inhalten führen. Wir sind berechtigt solche Inhalte, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(4) Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Unzulässiger Inhalte oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind gegen uns geltend machen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
(5) Die Versendung von Kontaktnachrichten an die Stellensuchenden im Rahmen des Zugriffs auf die Datenbank für Stellensuchende ist unzulässig, soweit zweifelhafte Inhalte versendet werden, ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt oder uns eine Duldung des Vorgehens aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. Die Nutzung der Datenbank zu einem anderen Zweck als zum Zweck der Anbahnung eines konkreten Dienst- oder Arbeitsverhältnissen in Bezug auf tatsächlich verfügbare freie Stellen ist unzulässig. Das Setzen von Hyperlinks („deep links“) oder die Nutzung der Datenbank anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Zugriffs. Der Auftraggeber sichert zu, alle Bestimmungen des Daten- und Persönlichkeitsschutzrechts einzuhalten. Wir sind im Falle von vertragswidrigem, datenschutz- oder persönlichkeitsrechtswidrigen Umgang des Auftraggebers berechtigt, die Leistungserbringung durch Sperrung des Zugriffs einzustellen und behalten uns vor, diese Inhalte ohne vorherige Abmahnung aus dem Angebot zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(6) Ein Auftraggeber ohne Wohnsitz oder Niederlassung in Deutschland ist verpflichtet, uns gegenüber einen in Deutschland ansässigen empfangsbevollmächtigten Vertreter zu benennen.
6. Anzeigenschaltung
(1) Wir veröffentlichen im Namen des Auftraggebers Stellenanzeigen, Firmenpräsentationen, Fortbildungsangebote und Werbebanner (im folgenden "Anzeigen") im Internet. Es gilt die Leistungsbeschreibung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich kann nur eine Position pro Stellenanzeige durch den Auftraggeber geschaltet werden.
(2) Die Platzierung der Bannerwerbung erfolgt im Rahmen des vertraglich Vereinbarten nach unserem billigen Ermessen, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers. Wir behalten uns das Recht vor die Platzierung abzulehnen oder jederzeit zu beenden.
(3) Anzeigen für selbständige Tätigkeiten oder freie Mitarbeit müssen als solche eindeutig benannt werden. Soweit Bewerber in Vorleistung treten müssen oder finanzielle Eigeninvestitionen zu erbringen sind, oder das Einkommen des einzelnen Bewerbers abhängig von seinem eigenen Verkaufsvolumen und dem der von ihm angeworbenen Vertriebsrepräsentanten ist (Multi-Level Marketing, Strukturvertrieb) so ist dies ebenso eindeutig im Anzeigentext aufzunehmen.
6.1 Inhalt und Rechte an Anzeigen
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen. Die aktive direkte Verlinkung zu externen Karriereseiten, Stellenanzeigen und Bewerberformularen ist nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
(3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Anzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern die von uns veröffentlichte Anzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschließlich des HTML-Quelltextes - erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Anzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Anzeige stehen; Abs. 2 S.2 gilt hierbei entsprechend. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
6.2 Beginn der Veröffentlichung
Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages oder bei Selbsteingabe im jobpublisher durch die Freischaltung des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens drei Arbeitstage vor einem im Sinne von S.1 vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.
6.3 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der Anzeige auf unseren Internet-Seiten sowie im Rahmen von Kooperationen auf den Plattformen der Kooperationspartner der jobsintown.de GmbH. Auf die Veröffentlichung nach Satz 1 hat daher der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Anspruch.
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch anderweitig, insbesondere durch Printmaterial auf Messen, Fax auf Abruf oder Telefon zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf unseren Internet-Seiten veröffentlichten Anzeigen auch durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen. Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen, so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.
6.4 Änderung des Anzeigentextes
Wir nehmen, auf Anforderung des Auftraggebers einmalig Änderungen an der durch uns erstellten Anzeige des Auftraggebers während des Veröffentlichungszeitraums vor, sofern uns dies technisch und inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Stellenanzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde, sowie solche Anzeigen die durch den Auftraggeber selbst im Rahmen der Nutzung unserer jobpublisher Produkte erstellt werden. Alle sonstigen Änderungen erfolgen unter Berechnung der aufwandsabhängigen Kosten. Diese werden durch uns erst nach Zugang einer entsprechenden Bestätigung (schriftlich bzw. E-Mail) des Auftraggebers vorgenommen.
6.5 Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
6.6 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.
6.7 Chiffre-Anzeigen
Wir bieten die Veröffentlichung von Chiffre-Stellenanzeigen für den Auftraggeber an. Bewerbungen werden an die vom Auftraggeber gewünschte E-Mail-Adresse oder auf dem Postweg weitergeleitet. Der Auftraggeber trägt das Transport- bzw. Übermittlungsrisiko. Wir übernehmen für den Inhalt der Bewerbungen keine Verantwortung. Bewerbungen mit eindeutigen Sperrvermerken werden nicht weitergeleitet. Wir behalten uns vor, elektronische Bewerbungen mit offenkundig unzulässigen Inhalten (Verstoß gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, missbräuchlich, Verstoß gegen die guten Sitten) zu löschen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Chiffrestellenanzeigen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu behandeln. Der Auftraggeber stellt uns auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen kundenseitigen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften oder datenschutzrechtlichen Grundsätzen geltend gemacht werden.
6.8 jobpublisher
Soweit der Auftraggeber seine Stellenanzeigen im Rahmen der Nutzung unseres jobpublishers selbst erstellt, sind wir verpflichtet, dem zur selbstständigen Darstellung von Stellenanzeigen berechtigten Auftraggeber einen Zugangscode (Benutzerkennung und Passwort) für die Nutzung der hierzu erforderlichen Software zu stellen. Der Auftraggeber kann damit im Rahmen der Möglichkeiten dieser Software seine Stellenanzeige selbst erstellen. Stellenanzeigen sind grundsätzlich als Fließtext, der bezüglich der Darstellung mit HTML-Befehlen bearbeitet werden kann, zu schalten. Tabellen, Farben, Bilder, sonstige graphische Darstellungen, aktive Links zu externen Seiten und Bewerberformularen sind nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung zulässig. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass Benutzerkennung und Passwort nur von autorisierten Personen benutzt wird.
6.9 Franchise-Anzeigen
Wir bieten die Veröffentlichung von Franchise-Anzeigen in dem dafür reservierten Channel unter www.job-konzept.net. Entsprechend Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten wir uns die jederzeitige auch nachträgliche Ablehnung der Veröffentlichung vor. Die Werbung zur Gewinnung von Franchise-Nehmern muss insbesondere eindeutig als solche erkennbar und ohne irreführende Angaben erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor Aufträge solcher Anbieter, die nicht den einschlägigen Kodizes und Selbstverpflichtungen der nationalen und europäischen Franchise-Verbände entsprechen, auch nachträglich abzulehnen.
7. Lebenslaufdatenbank
(1) Der Zugriff auf die Lebenslaufdatenbank wird dem Auftraggeber durch Erteilung eines Zugangscodes (Benutzerkennung, Passwort) als einzelne Lizenz ermöglicht, über den er Zugang zu den entsprechenden Internetseiten erhält. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diesen Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Der Zugriff auf die Lebenslaufdatenbank ist, sofern der Auftraggeber eine natürliche Person ist für jeden erteilten Zugangscode dem Auftraggeber selbst, andernfalls jeweils nur einer natürlichen Person, die von dem Auftraggeber zu benennen ist, erlaubt. Im Umgang mit persönlichen Bewerberdaten ist der Auftraggeber zur Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Wir behalten uns im Falle der Zuwiderhandlung das Recht vor den Zugriff auf die Lebenslaufdatenbank zu sperren. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
(2) Die Nutzung der Lebenslaufdatenbank ist ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gestattet. Jegliche Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte ist, sofern nicht gesondert vereinbart, verboten. Das Setzen von Hyperlinks („deep links“) oder die Nutzung der Datenbank anders als durch die von uns zur Verfügung gestellten Funktionalitäten ist unzulässig und berechtigt uns zur sofortigen Sperrung des Zugriffs. Um allen unseren Kunden ein sicheres und effektives Arbeiten zu ermöglichen, behalten wir uns das Recht vor, den Umfang von Daten (inklusive Lebenslaufansichten), der durch den Auftraggeber abgerufen wird, zu limitieren. Dabei liegt es in unserem Ermessen diese Limitierung bei Bedarf anzupassen.
(3) Die Angaben der Bewerber werden ausschließlich von diesen selbst vorgenommen, so dass wir deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Sorgfalt oder Verfügbarkeit nicht gewährleisten kann. Ebenso wenig gewährleisten wir eine bestimmte Anzahl von Antworten.
(4) Der Zugriff auf unsere Lebenslaufdatenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftraggeber selbst im Falle eines Anerkenntnisurteils, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
(5) Der Zugriff auf unsere Lebenslaufdatenbank zu anderen Zwecken, als der Anbahnung eines festen Arbeitsverhältnisses bezogen auf konkret vorhandene Positionen ist ausgeschlossen. Die Nutzung durch Franchise-Geber, Direktvertriebssysteme, Seminaranbietern u.ä. zu anderen Zwecken als der Anbahnung eines festen Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen. Jeder Verstoß berechtigt uns zur unverzüglichen Sperrung des Zugangs ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
8. Firmenvideos (Webcast)
(1) Wir ermöglichen dem Auftraggeber die Produktion und Veröffentlichung von Firmenvideos auf unseren Seiten unter www.jobsintown.de. Die Veröffentlichung der Firmenvideos erfolgt in einem von uns vorgegebenen Player (Flash-Video .flv).Produzent des beauftragten Films bzw. Videos ist die mediaintown GmbH & Co. KG (mediaintown). mediaintown überträgt dem Auftraggeber das zeitlich und örtlich uneingeschränkte Recht, die zur Verfügung gestellten Inhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (eigenes Webangebot, Firmenveranstaltungen, Messen, Präsentationen etc., nicht aber zur Publikation in Medien Dritter) unentgeltlich ganz oder teilweise zu verbreiten, zu veröffentlichen bzw. vorzuführen, soweit diese Rechte mediaintown zustehen. Mögliche Vergütungsansprüche Dritter, etwa von Verwertungsgesellschaften, bleiben unberührt. Mit Ausnahme der Veröffentlichung auf www.jobsintown.de liegen die Rechte an der Produktion im Übrigen, insbesondere das Recht zur zeitlich und räumlich unbeschränkten Ausstrahlung bzw. Verbreitung über alle derzeitigen und künftigen Verbreitungswege von mediaintown bei der mediaintown GmbH & Co. KG bzw. sind ihr übertragen. Soweit der Auftraggeber selbst Inhalte zur Verfügung stellt, überträgt er diese Rechte im erforderlichen Umfang an mediaintown, garantiert, mit Ausnahme von GEMA-Repertoire Inhaber der dort verwendeten Rechte zu sein und stellt uns sowie mediaintown insoweit von allen Ansprüchen wegen der Verletzung von Rechten Dritter frei.
(2) Soweit der Auftraggeber ein eigenes Filmmaterial zur Veröffentlichung bereitstellt, ist dieses gemäß den technischen Spezifikation von jobsintown zur Verfügung zu stellen. Die technische Qualität der Dateien liegt im alleinigen Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
(3) Wir sind nicht verpflichtet Filmmaterial vor der Veröffentlichung zu prüfen. Wir behalten uns das Recht vor, vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Filmmaterial wegen seiner Herkunft, Inhalt, technischer Qualität oder nach sachlich gerechtfertigten Grundsätzen zurückzuweisen, insbesondere, wenn deren Inhalt gegen unsere Interessen verstößen. Das zur Verfügung gestellte Filmmaterial darf nicht gegen geltendes Recht, die Grundsätze zum Jugendschutz oder sonstige presse-werbe- oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen.
(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass er über sämtliche für die Nutzung des Filmmaterials erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt und berechtigt ist, uns die Nutzungsrechte einzuräumen. Der Auftraggeber garantiert, dass das Firmenvideo nicht gegen rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtlich Bestimmungen und/oder spezielle Werberechtsgesetzte/Werberichtlinien und/oder Grundsätze, verstößt. Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Firmenvideos geltend macht. Zudem sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten.
9. Entgelte, Verzug
(1) Der Auftraggeber zahlt an uns für seine Aufträge vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer Preisliste ergebende Vergütung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, die bei Änderung angepasst wird. Die aktuell gültige Preisliste wird im Internet unter www.jobsintown.de veröffentlicht oder auf Anfrage gerne schriftlich per E-Mail zugesendet. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Antragzugangs vom Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht wird oder die wir dem Auftraggeber schriftlich zugesendet haben.
(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar sofort nach Erhalt. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen die Leistung nur gegen Vorkasse durchzuführen.
(3) Ab Verzugs- oder Stundungseintritt werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.
(4) Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber ausschließlich berechtigt, wenn und soweit der geltend gemachte Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt worden ist.
(5) Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, sind wir berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Die Veröffentlichungszeit von Anzeigen oder die Zugriffszeit auf die Lebenslaufdatenbank verlängert sich dadurch nicht. Ferner steht es uns frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.
10. Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit.
(2) Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt oder Insolvenz anmeldet.
11. Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen
a) nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder
b) dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder
c) dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.
Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Als Dritte gelten nicht die mit dem jeweiligen Partner in Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sowie Personen und Unternehmen, die zwecks Vertragserfüllung vom Partner beauftragt werden, soweit sie in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet wurden bzw. werden.
(2) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zuhaltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.
(3) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.
12. Gewährleistung beim Zugriff auf unsere Dienste
(1) Wir geben dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit des Zugriffs auf unsere Dienste. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in unseren Diensten von den Bewerbern angegebenen Daten.
(2) Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass unsere Daten und Dienste ohne unser Verschulden nicht jederzeit verfügbar sind. Insbesondere stehen wir nicht für Fälle ein, in denen unsere Dienste nicht verfügbar sind,
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
(3) Im Fall von Anzeigenschaltung hat der Auftraggeber in den in Abs. 2 bezeichneten Fällen jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (Rücktritt) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
13. Links
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14. Haftung
(1) Eine Haftung von uns sowie unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen unerlaubter Handlung und Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Zusicherung der Abwesenheit eines Mangels oder der Verletzung wesentliche Vertragspflichten.
(2) Soweit nicht Vorsatz , grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder die Zusicherung von Mängelfreiheit vorliegt, ist der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Wir haften außerdem unbeschränkt nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
(4) Wir haften nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt oder für eine Mindestzahl oder Mindestqualität von Bewerbungen, sowie für Investitionen, die vom Kunden im Zuge dieses Angebots bzw. Vertragsschlusses z.B. im Vertrauen auf eine Mindestanzahl von Bewerbungen getätigt wurden. Wir haften nicht für die Richtigkeit der durch uns nach Weisung von Stellenanbietern und Bewerbern veröffentlichten Daten, sowie der in diesen Daten enthaltenden Sachaussagen.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15. Sonstiges
(1) Erfüllungsort ist Karben.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Amtsgericht Frankfurt am Main bzw. Landgericht Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
jobsintown.de GmbH, 05. April 2011